Wer den Tarif verhandelt
Für Angestellte in öffentlichen Apotheken verhandelt die Apothekengewerkschaft ADEXA. Es gibt drei Tarifbereiche: den Bereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) für das Bundesgebiet ohne Nordrhein und Sachsen, den Bereich der TGL Nordrhein und den Bereich des SAV Sachsen.
Automatisch gilt ein Tarifvertrag nur, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte Mitglied der jeweiligen Organisation sind. Ein Arbeitsvertrag kann trotzdem auf ihn verweisen. Prüf deshalb im Vertrag, ob und in welcher Fassung ein Tarif einbezogen ist.
Die Tabelle im ADA-Bereich 2026
Der Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und ADA gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 und rechnet mit 39 Wochenstunden in Vollzeit. Einige Monatsgehälter daraus:
| Berufsgruppe | Einstieg | Höchste Stufe |
|---|---|---|
| Apotheker | 4.166 € im 1. Berufsjahr | 4.922 € ab 11. Berufsjahr |
| PTA | 2.646 € im 1. bis 2. Berufsjahr | 3.267 € ab 15. Berufsjahr |
| PKA | 2.375 € im 1. bis 2. Berufsjahr | 2.768 € ab 14. Berufsjahr |
Für Notdienste nennt der Tarif gesonderte Beträge je nach Uhrzeit sowie für Sonn- und Feiertage. In Nordrhein und Sachsen gelten eigene Tabellen, die mit 40 Wochenstunden rechnen. Der Vertrag für Nordrhein läuft bis 30. Juni 2026, der für Sachsen bis 31. Dezember 2026.
So liest du die Tabelle
Die Stufen richten sich nach Berufsjahren, nicht nach dem Alter. Bei PTA liegen zwischen Einstieg und höchster Stufe gut 600 Euro im Monat, bei Apothekern gut 750 Euro. Wer in Teilzeit arbeitet, hat nach § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mindestens Anspruch auf den Anteil, der seiner Arbeitszeit entspricht: Eine Stelle mit 30 Wochenstunden bringt im ADA-Bereich also rund 77 Prozent des Tabellenwerts. Die Notdienstbeträge verweisen auf den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), der weitere Arbeitsbedingungen regelt.
Was sonst zählt
- Berufsjahre: Alle Gruppen steigen mit den Berufsjahren, PTA zum Beispiel in fünf Stufen.
- Region: Im Kammerbezirk Nordrhein und in Sachsen gelten eigene Tabellen. Vergleiche Angebote deshalb mit der Tabelle, die dort tatsächlich gilt.
- Tarifbindung: Außerhalb der Tarifbindung verhandelst du dein Gehalt frei, die Tabelle ist dann nur eine Orientierung.
- Zusatzaufgaben: Frag bei Aufgaben wie Filialleitung, Qualitätsmanagement oder Heimversorgung nach einer Zulage.
- Außendienst: Der Apothekentarif erfasst Beschäftigte in Apotheken. Im Außendienst regelt der Arbeitsvertrag Grundgehalt und mögliche variable Anteile.
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